Um eine Website DSGVO konform zu gestalten, unterliegt jedes Unternehmen der Pflicht, ein Impressum und eine Datenschutzerklärung zu erstellen. Dabei werden viele spezifische Daten und Informationen benötigt, sodass man teilweise gar nicht weiß, was die korrekte Antwort ist.
So zum Beispiel auch bei der Frage, ob das Unternehmen über einen eigenen Datenschutzbeauftragten verfügt.

Was aber ist ein Datenschutzbeauftragter überhaupt?

Ein Datenschutzbeauftragter ist eine Person, die in einem Unternehmen oder einer Organisation dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass die Datenschutzbestimmungen eingehalten werden. Diese Rolle ist insbesondere im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten von Bedeutung, die von der Website oder dem Unternehmen verarbeitet werden.

Was sind typische Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten?

1. Überwachung der Einhaltung von Datenschutzgesetzen:
Der Datenschutzbeauftragte stellt sicher, dass die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgt.

2. Beratung:
Er bietet Beratung sowie Unterstützung für das Unternehmen und dessen Mitarbeiter in allen Fragen rund um den Datenschutz.

3. Schulung:
Der Datenschutzbeauftragte kann Schulungen für Mitarbeiter durchführen, um das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen und sicherzustellen, dass alle Beteiligten die relevanten Vorschriften verstehen.

4. Kontakt mit Aufsichtsbehörden:
Bei Bedarf ist der Datenschutzbeauftragte Ansprechpartner für Datenschutzbehörden und kann mit ihnen in Kontakt treten.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die genauen Anforderungen und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten je nach den geltenden Datenschutzgesetzen variieren können.

Bin ich als Inhaber der Website automatisch selbst Datenschutzbeauftragter?

Nein. Auch wenn keine spezifischen formalen Qualifikationen erforderlich sind, um Datenschutzbeauftragter zu werden, sollte die Person über fundierte Kenntnisse im Datenschutzrecht und -management verfügen. Zudem haben diese oftmals Schulungen belegt und Zertifikate abgeschlossen.

In welchen Fällen benötigt man einen Datenschutzbeauftragten?

In manchen Ländern ist die Beschäftigung eines Datenschutzbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Die genauen Bedingungen können variieren, aber typischerweise ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich, wenn:

1. Verarbeitung sensibler Daten:
Die Website verarbeitet sensible personenbezogene Daten in größerem Umfang.

2. Umfangreiche Datenverarbeitung:
Die Datenverarbeitung erreicht bestimmte Schwellenwerte, die in den Datenschutzgesetzen festgelegt sind.

3. Gesetzliche Vorgaben:
Die Gesetze in der entsprechenden Region schreiben die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten vor.

Zusammenfassend kann somit festgehalten werden, dass man sich selbst nicht automatisch als Datenschutzbeauftragter ins Impressum eintragen kann und in vielen Fällen auch gar keiner benötigt wird. Falls doch, müssen bestimmte Kriterien erfüllt sein und die Person muss über ein fundiertes Wissen im Datenschutzbereich verfügen.

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