Ein Impressum ist für jede Website essenziell, deshalb sollte man beim Erstellen auf die Verwendung korrekter Daten und Angaben achten. Doch welche Funktion hat ein Impressum überhaupt und welche Informationen dürfen auf keinen Fall fehlen?
Hier ein simples Beispiel:
Sie suchen im Internet nach einem bestimmten Produkt und landen auf verschiedenen Anbieter- und Shopseiten. Welcher angebotenen Leistung schenken Sie Vertrauen? Welcher Anbieter ist seriös? Um das zu entscheiden, wollen Sie wissen, welche Person oder welches Unternehmen dahintersteckt.
Und genau das ist der Zweck des Impressums.
Es geht also nicht nur darum, mit einem DSGVO-konformen Impressum hohe Strafen zu umgehen. Vielmehr ist das Impressum Ihre Visitenkarte im Internet.
Wer braucht ein Impressum?
Die Impressumspflicht wird im Telemediengesetz § 5 geregelt. Die dort angeführten Informationspflichten gelten für alle „Diensteanbieter“. Das ist im Internet so gut wie jeder, sobald
– eine Internetseite geschäftlichen Zwecken dient,
– auf einer (ggf. auch privaten) Internetseite Werbung geschaltet wird,
– eine Profilseite in sozialen Netzwerken wie Facebook, Xing etc. auch mal gewerblich genutzt wird, z. B. für berufliche Kontaktaufnahmen oder Stellenanzeigen.
Ob die Website tatsächlich schon mal einen Euro eingespielt hat, ist für die Frage der Impressumspflicht irrelevant. Unnötig ist ein Impressum nur auf ausschließlich privat genutzten, werbefreien Websites (Familienchronik, Meine Haustiere oder Ähnliches).
Wo sollte das Impressum platziert werden?
Das ist Ihnen überlassen, aber wichtig ist: Das Impressum muss von jeder einzelnen Seite aus mit nur einem Klick erreichbar sein. Bewährt hat sich der Platz am unteren Ende jeder Webseite. Ob das Impressum und die Datenschutzerklärung auf zwei unterschiedlichen Seiten platziert werden müssen, ist rechtlich umstritten. Gehen Sie doch auf Nummer sicher und splitten es!
Welche Angaben müssen ins Impressum?
Für alle gelten zunächst einmal die gleichen Pflichtangaben:
Der vollständige Name
Ihr Vor- und Nachname oder im Fall eines Unternehmens der Unternehmensname inklusive Rechtsform des Unternehmens sowie Vor- und Nachname des Vertretungsberechtigten
Die Anschrift
Hier reicht kein Postfach! Straße, Hausnummer, Postleitzahl und Ort sind Pflicht. Es gibt trotzdem Alternativen, wenn Sie Ihre Adresse nicht öffentlich preisgeben möchten (z. B. wenn Sie im Homeoffice arbeiten und nicht Ihren Wohnsitz angeben wollen). Sie können einen Büroraum oder ggf. eine Impressumsadresse mieten.
E-Mail und Telefon
Es braucht eine Möglichkeit für die schnelle Kontaktaufnahme, in der Regel sind dies E-Mail-Adresse und Telefonnummer.
Zusätzliche Angaben für Unternehmen
- Umsatzsteuer- oder Wirtschaftssteuer-Identifikationsnummer gehören hier mit rein, sofern vorhanden.
- Registernummer, falls Sie im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister registriert sind.
Spezielle Pflichtangaben:
- Bieten Sie als Online-Anbieter Ihre Ware oder Dienstleistung auch Verbraucherinnen und Verbrauchern an? Dann müssen Sie seit 2016 mit einem Link auf die EU-weit gültige Online -Streitbeilegungsplattform. Notwendig ist auch die Information, ob Sie bereit oder verpflichtet sind, an einem Verbraucherschlichtungsverfahren teilzunehmen. Falls nein, reicht ein kurzer Satz wie: „Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.“ Falls ja, nennen Sie die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle mitsamt Kontaktdaten (Anschrift und Website).
- Haben Sie eine zuständige Aufsichtsbehörde? Das gilt z. B. für Makler, Gastronomiebetriebe oder Versicherungen. Dann gehört die Internetseite und die Anschrift der Behörde hierher, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher im Zweifelsfall einen Ansprechpartner haben.
- Üben Sie einen reglementierten Beruf aus, z. B. als Rechtsanwalt, Steuerberater, Notar etc.? Dann geben Sie die zuständige Kammer sowie ihre Berufsbezeichnung und den Staat an, in dem ihnen die Berufsbezeichnung verliehen worden ist. Außerdem geben Sie die Vorschriften an, die Ihren Beruf regeln, und wo diese nachzulesen sind.
- Bieten Sie journalistisch-redaktionell gestaltete Inhalte an? Dann müssen Sie einen Verantwortlichen mit Namen und Anschrift angeben.
Da viele spezifische Daten und Informationen benötigt werden, weiß man teilweise gar nicht, was die korrekte Antwort ist. So zum Beispiel auch in Bezug auf die Frage, ob das Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten hat. Mehr zu diesem Thema können Sie gerne in diesem Blogbeitrag nachlesen:
Muss ich das Impressum auf meiner Website regelmäßig aktualisieren?
Ja, da sich die Gesetze auch manchmal ändern, sollten Sie immer auf dem Laufenden bleiben und das Impressum bei Bedarf anpassen.
Aktuelle Infos zur Impressumspflicht vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: https://www.bmjv.de/DE/Verbraucherportal/DigitalesTelekommunikation/Impressumspflicht/Impressumspflicht_node.html
Hilfe durch das Tool eRecht24
eRecht24 ist eine Online-Plattform, die Unternehmern und Selbstständigen dabei hilft, sich rechtssicher im Internet zu bewegen. Auf der Plattform finden Nutzer alle wichtigen Informationen und Tools, die sie für ihren Online-Auftritt benötigen. Dazu zählt zum Beispiel die Abfrage von Daten, um ein vollständiges Impressum oder eine korrekte Datenschutzerklärung zu erstellen.
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